Ab dem 1. Juli 2023 treten in der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland einige bedeutende Änderungen in Kraft. Diese Maßnahmen wurden aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2022 beschlossen, so dass die Anzahl der Kinder von Versicherten stärker bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt werden und kinderreiche Familien stärker entlastet werden.
Was sich ändert und was es bei der Nutzung des XEMPUS advisor zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Das ändert sich für Versicherte
Für kinderlose Versicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung bedeutet die Änderung, dass sie ab dem 1. Juli einen höheren Beitrag für die Pflegeversicherung zahlen müssen, während Familien mit Kindern eine Entlastung erhalten. Diese Veränderung wird sich somit in der Lohnabrechnung bemerkbar machen, da der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung direkt vom Gehalt abgezogen wird. Die genaue Höhe des Beitragssatzes hängt somit vom Einkommen und der Anzahl der Kinder des Versicherten ab und ist gestaffelt.
Die insgesamt zu erwartenden erhöhten Beitragseinnahmen sollen dazu beitragen, die Pflegeinfrastruktur auszubauen, das Pflegepersonal angemessen zu entlohnen und die Versorgungssituation für Pflegebedürftige zu verbessern. Durch diese Änderungen hofft man, den steigenden Herausforderungen im Pflegebereich besser gerecht werden zu können und eine qualitativ hochwertige Pflege langfristig sicherzustellen.
Aktualisierungen im XEMPUS advisor
Vermittlerinnen und Vermittler, die den XEMPUS advisor nutzen, kennen ihn bereits: den digitalen Lohnzettel. Er dient zur Simulation des Nettolohns vor den bAV-Beiträgen sowie nach Abschluss einer Altersversorgung. Dabei wird die Simulation mit den echten Daten der Gehaltsabrechnung der Mitarbeitenden ausgeführt. Hier ist es also wichtig, dass alle Daten und Abzüge stimmen – so auch die Beiträge zur Pflegeversicherung.
Im XEMPUS advisor erhalten Vermittlerinnen und Vermittler bereits das Update auf die neuen Beiträge gemäß Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Das bedeutet, alle Beiträge werden nach den neuen Vorgaben berechnet.

Dazu wurden eigens neue Input-Felder erzeugt und die Formel zur Berechnung der Pflegeversicherung angepasst. Außerdem besteht übergangsweise die Möglichkeit, die alte Berechnung des Beitragssatzes zu verwenden.
