Was sind die neuesten Entwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und betrieblichen Krankenversicherung (bKV)? Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten hier und woran arbeitet der Gesetzgeber?
Über diese und andere Themen sprach Sven-Oliver Prang mit Markus Kleffner, Rechtsanwalt bei KLEFFNER Rechtsanwälte, auf dem Fachseminar “Aktuelles aus bAV und bKV: Rechtsprechung, Gesetze und sonstige Entwicklungen” – mit spannenden Anregungen und Tipps für die Praxis.
In der bAV rückt gerade das Thema der Portierungsmöglichkeiten während des Arbeitsverhältnisses wieder in den Fokus. Warum ist das so?
Arbeitsrechtlich ist dieses Thema nicht neu. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es bereits seit 2018 eine Veränderung. War eine Portierung von Versicherungsverträgen während des Arbeitsverhältnisses arbeitsrechtlich schon immer möglich, wird es seit 2018 auch steuerrechtlich begleitet und kann dadurch für Arbeitnehmende und Arbeitgeber gleichermaßen attraktiv sein. Durch die aktuellen Entwicklungen rückt diese Möglichkeit immer mehr in den Fokus und wird stärker in Betracht gezogen. Wichtig dabei ist, nicht nur die Portierung, sondern vor allem auch die zugrunde liegende arbeitsrechtliche Zusage im Blick zu behalten und entsprechend anzupassen.
Die betriebliche Krankenversicherung ist aktuell stark im Trend. Was gilt es hier arbeitsrechtlich zu beachten?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) wird stark nachgefragt. Das sehen auch wir in unserer alltäglichen Arbeit. Arbeitsrechtlich gilt hier das gleiche Prinzip wie in der betrieblichen Altersversorgung – der Arbeitgeber macht eine Zusage und diese wird finanziert. Allerdings mit dem Unterschied, dass es für die bKV kein Gesetz gibt, daher ist eine sorgfältige Planung und Ausarbeitung hier besonders wichtig.
Und was gilt für die betriebliche Arbeitskraftabsicherung (bAKS), die ja auch immer mehr im Kommen ist?
Die betriebliche Arbeitskraftabsicherung (bAKS) ist ein Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. Sie umfasst verschiedene Elemente wie Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, Grundfähigkeit, Körperschutz oder betriebliche Unfallversicherungen. Das sind natürlich viele Bereiche, die hier berücksichtigt werden müssen, aber arbeitsrechtlich ist das mit einer entsprechenden Versorgungs- bzw. Betriebsordnung gut umsetzbar.
Gesetzesentwürfe und politische Entwicklungen: Wie ist hier der aktuelle Stand?
Der Gesetzgeber ist bestrebt, die Betriebsrente zu stärken. Denn in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Durchdringung in der bAV tatsächlich wieder abgenommen hat. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat nicht die Wirkung gezeigt, wie erhofft. Daher sollen jetzt andere Maßnahmen helfen. Welche das sein werden, daran arbeiten die verschiedenen Parteien und erstellen aktuell ein gemeinsames Eckpunktepapier. Diskutiert wird zum Beispiel, ob das Sozialpartnermodell, also die reine Beitragszusage auch für andere nicht-tarifgebundene Arbeitgeber geöffnet werden soll. Doch, ob das tatsächlich so umgesetzt wird, wird sich noch zeigen. Es bleibt also spannend.
Das gesamte Gespräch können Sie sich auch hier anhören: