BOLZ und BZML: Das müssen Sie als Vermittlerin oder Vermittler wissen.

Was steckt hinter der beitragsorientierten Leistungszusage und der Beitragszusage mit Mindestleistung?

Was steckt hinter der beitragsorientierten Leistungszusage und der Beitragszusage mit Mindestleistung?

Inhaltsverzeichnis

Was ist die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ)?

Bei der BOLZ richtet sich die Betriebsrente einer bAV nach einem bestimmten, festgelegten Beitrag, den der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aufwendet. Der Vorteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass er den Aufwand kalkulieren kann. Die Versicherung berechnet den Beitrag basierend auf dem Zins, der Vertragslaufzeit sowie der Lebenserwartung des Arbeitnehmers. Die Leistungszusage des Arbeitnehmers ist gesetzlich geregelt, sieht allerdings keine Mindestleistung vor (§1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG). Das bedeutet, es muss keine Garantie auf hundert Prozent der Beiträge geben. Meist liegt dieser zwischen 60% und 80% Prozent, je nach Versicherer.

Was sind die Vorteile der BOLZ?

Die Vorteile für Unternehmen liegen vor allem in dem beschränkten Haftungsrisiko auf zugesagte Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Denn auch unterhalb von hundert Prozent ist eine Garantie möglich. Sofern die bAV richtig umgesetzt wurde, entfällt die Pflicht zur Anpassungsprüfung der Rente komplett.

Für Arbeitnehmer lohnt sich die BOLZ gleichermaßen, denn die Chancen auf höhere Renditen steigen, wenn der Vertragswert am Ende der Beitragszahlungen über den eingezahlten Beiträgen liegt. Zudem wird die Inflation durch die gesetzliche Rentensteigerung ausgeglichen.
Die genaue Ausprägung der Vorteile hängt dabei vom gewählten Tarif und dessen Kapitalanlage ab.

Was ist die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML)?

Bei der BZML verpflichtet sich der Arbeitgeber, Beiträge in bestimmter Höhe in die bAV einzuzahlen und dem Arbeitnehmer bei Rentenbeginn mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zu garantieren. Abgezogen werden lediglich die Kosten für die Risikoabsicherung vorzeitiger Versorgungsfälle. Die Versicherung muss dies über die entsprechenden Tarife sicherstellen.
Die Mindestleistung wird im Betriebsrentengesetz geregelt (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG).

Was sind die Vorteile der BZML?

Die Vorteile für Arbeitnehmer sind klar: 100 Prozent Bruttobeitragsgarantie. Für Arbeitgeber hingegen überwiegen die Risiken. Versicherer sind aufgrund des aktuellen Rechnungszinses von 0,25 Prozent nicht mehr in der Lage, eine hundertprozentige Beitragsgarantie abzubilden. Das bedeutet, sie können die versprochene Leistung nicht erbringen. Da der Arbeitgeber diese Garantie gegenüber dem Arbeitnehmer vertraglich zugesichert hat, muss dieser die Differenz ausgleichen (Subsidiärhaftung). Denn die betriebliche Altersvorsorge ist ein Teil des Arbeitsrechts, der Arbeitgeber muss die zugesagten Leistungen erfüllen – nicht der Versicherer. Ein derartig schwer kalkulierbares Risiko möchten die wenigsten Arbeitgeber eingehen.

Wichtig für die Beratung von Arbeitgebern

Der Arbeitgeber sollte sich über Folgendes im Klaren sein:  Er steht dafür ein, dass der Arbeitnehmer die versprochenen Leistungen bei Renteneintritt erhält. Ist der Versicherer nicht in der Lage, die erforderlichen Mittel durch hohe Gewinne zu erwirtschaften, haften Unternehmen und zahlen die entsprechende Differenz. Daher ist die BOLZ für Arbeitgeber die beste Wahl. So beschränkt sich ihre Haftung auf die festgelegten Leistungen aus dem Versicherungsvertrag, die meist geringer ausfallen als die Beitragssumme.

BZML verliert an Bedeutung

Durch die Senkung des Rechnungszinses in der betrieblichen Altersvorsorge ist die BZML kaum noch umsetzbar für Versicherer und Arbeitgeber. Versicherer verzichten meist ganz auf die Beitragszusage mit Mindestleistung, weshalb es auch für Vermittlerinnen und Vermittler sinnvoll ist, hauptsächlich Tarife mit beitragsorientierter Leistungszusage zu empfehlen. Außerdem ist es wichtig, den Unternehmen begreiflich zu machen, dass es keine hundertprozentige Beitragsgarantie mehr gibt, sondern diese je nach Versicherer stark variieren und selten 80 Prozent übersteigen.
Eine Mindestleistung des Garantieniveaus durch den Gesetzgeber gibt es bislang nicht. Daher wird in Fachkreisen diskutiert, welches Garantielevel sinnvoll ist. Die Mehrheit der Anbieter garantieren 80 bis 90 Prozent der eingezahlten Beiträge.