Die neuen bAV-Parameter für 2025 – jetzt im XEMPUS advisor verfügbar

Einfach temporären Schalter aktivieren und mit den neuen Rechnungsgrößen rechnen.

Zu jedem Jahreswechsel stehen viele lohn- und steuerrechtliche Anpassungen an. Es werden sowohl die Sozialversicherungsparameter angepasst als auch die Lohnsteuertabellen aktualisiert. 

Für die Beratung in der betrieblichen Altersversorgung heißt das, die neuen Werte im Blick zu behalten und sie bei den Berechnungen zu berücksichtigen. Technologisch unterstützt geht das ganz einfach.

Im XEMPUS advisor bilden diese Parameter die Grundlage für verschiedene Berechnungen: Für die Simulation der Lohnnebenkosten, den Vergleich in der Rentenphase oder um die gesetzliche Rente zu berechnen und die Versorgungslücke aufzugeigen.

Die Rechnungsgrößen für 2025 sind nun im XEMPUS advisor aktualisiert und können ab sofort für die Berechnungen verwendet werden. Aktivieren Sie dafür einfach in der Arbeitnehmerberatung bei Lohn | Gehalt den temporären Schalter mit der Bezeichnung „Berechnung für das Folgejahr“.

Hier ein Überblick:

Sozialversicherungsrechengrößen 2025

Die Sozialversicherungsrechengrößen werden jedes Jahr entsprechend der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr angepasst.

Eines, der zentralen Elemente für 2025 ist der Wegfall der Ost-West-Unterscheidung bei der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese Größe soll im kommenden Jahr einheitlich 96.600 Euro (8.050 Euro monatlich) betragen, was auf eine Lohnsteigerung von durchschnittlich 6,44 Prozent im Jahr 2023 zurückzuführen ist.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werden von derzeit 5.175 Euro auf 5.512 Euro im Monat angehoben. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt von 69.300 Euro in diesem Jahr auf künftig 73.800 Euro. Ein wichtiger Wert, wenn es für Arbeitnehmer um den Wechsel in die private Krankenversicherung geht. Diesen gilt es auch in der Beratung zur betrieblichen Altersversorgung zu beachten.

Im Hinblick auf die private Krankenversicherung erscheint zum Beispiel je nach Höhe des gewählten bAV-Beitrags ein Hinweis im XEMPUS advisor.

Lohnsteueranpassungen 2025

Die derzeitigen Änderungen im Bereich des Lohnsteuerrechts für 2025 sind bereits basierend auf dem aktuellen maschinellen Programmablaufplan im XEMPUS advisor integriert. Weitere mögliche Änderungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz, werden im XEMPUS advisor aktualisiert, sobald es final verabschiedet ist.

Wenn Sie den Schalter mit der Bezeichnung „Berechnung für das Folgejahr“ aktiviert haben können Sie ab sofort die Lohnsimulation mit und ohne bAV mit den neuen Werten für 2025 durchführen.

Die derzeit geplanten zentralen Änderungen sind:

  • Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag wird auf 12.084 Euro angehoben (2024: 11.784 Euro). Dies bedeutet, dass Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben.
  • Anpassung des Einkommensteuertarifs: Um die kalte Progression abzumildern, wird der Einkommensteuertarif inflationsbereinigt angepasst. Dies führt zu einer Entlastung der Steuerzahler.
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes: Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.336 Euro bei Alleinerziehenden bzw. 6.672 Euro jährlich bei verheirateten Arbeitnehmern, und das Kindergeld wird auf 255 Euro monatlich erhöht.

Tarifänderungen bei den Produktanbietern

Eine weitere Anpassung betrifft die Tarife bei den Versicherern selbst. Im kommenden Jahr wird erstmals seit 30 Jahren der Garantiezins in der Lebensversicherung erhöht – von 0,25 auf 1 Prozent. Diese Neuerung bringt umfangreiche Tarifveränderungen zum Jahreswechsel bei den Versicherern mit sich. Diese werden ebenfalls umgehend im XEMPUS advisor integriert.


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