Ein bAV-Vertrag berührt zahlreiche Rechtsgebiete. Wie bekommt man das alles unter Dach und Fach?
Als Maklerdienstleistung ist die betriebliche Altersvorsorge ein durchaus komplexes Gebiet mit Einflüssen aus dem Arbeits-, Vertrags- und Steuerrecht; die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielt ebenfalls eine gewichtige Rolle. Wie aber kann man das alles möglichst „wasserdicht“ gestalten, von der Beratung bis zum Abschluss?
Inhaltsverzeichnis
Mit der DSGVO geht’s los
Die knappste Antwort: mit einer Abwicklung aus einem Guss, in einem Tool. Das beginnt schon mit der DSGVO-Konformität: Nutzt ein Vermittler den XEMPUS advisor, ist die Einhaltung der DSGVO nicht nur bei der lokalen Verarbeitung der Daten durch den Vermittler gewährleistet, sondern auch im Austausch mit den Versicherern, die die Daten brauchen, um ihre Tarife zu individualisieren.
Rechtssicher aus einem Guss
Gleichzeitig wird so eine weitere Fehlerquelle minimiert, denn alle Tarifkonditionen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im XEMPUS advisor stets in „real time“ hinterlegt. Soll heißen: Simuliert der Vermittler in dem Tool die individuelle Einzahlungs- und Leistungsphasen des Kunden, kann er darauf vertrauen, dass er nicht mit veralteten Daten hantiert – ein weiteres Plus an Rechtssicherheit.
Bleibt noch der Abschluss selbst, sprich die Unterschrift: Hier galt lange der Federstrich auf Papier als Goldstandard für einen rechtlich verbindlichen Vertrag. Allerdings sind gerade den jungen Kunden, die als Zielgruppe für eine bAV so interessant sind, Medienbrüche ein Graus. Warum sollen sie auch mit Papier und Bleistift hantieren, wenn der Vermittler soeben noch alles per Software vorgerechnet hat? Und warum eine Zeitverzögerung in Kauf nehmen, wenn der Kunde gerade überzeugt wurde?
Rechtssicher mit elektronischer Signatur
Der XEMPUS advisor vermeidet diese Probleme, denn der Kunde kann einfach auf seinem Handy per eSignatur unterzeichnen. XEMPUS nutzt hierfür modernste grafologische Methoden, um biometrische Muster zu identifizieren. Rechtssicherer hätten Makler also auch in der analogen Zeit einen bAV-Vertrag nicht behandeln können – nur langsamer.