Eine Deadline als Türöffner – so eine Chance gibt es selten. Denn bevor zum 01. Januar 2022 auch Altverträge in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zwecks Arbeitgeberzuschuss ergänzt sein müssen, gibt es viel Beratungsbedarf. Das kann sich für alle Beteiligten lohnen.