Zum Jahreswechsel 2025/2026 werden die Lohnsteuertabellen wieder angepasst. Der XEMPUS advisor wurde bereits aktualisiert – alle neuen Rechnungsgrößen für 2026 sind integriert und werden automatisch für die Berechnungen verwendet.
Mit neuen Werten rechnen
Im XEMPUS advisor fließen die aktualisierten Parameter direkt in die Simulationen ein. Sie bilden die Grundlage für:
- die Berechnung der Lohnnebenkosten
- den Vergleich in der Rentenphase
- die Ermittlung der gesetzlichen Rente und der Versorgungslücke
Damit Sie mit den Werten für 2026 rechnen können, müssen Sie lediglich den Switch im XEMPUS advisor aktivieren.
Bitte beachten Sie: Bei Vergleichen mit anderen Rechnern kann es aktuell zu Abweichungen kommen, da nicht alle Lohnabrechnungsprogramme die neuen Werte bereits übernommen haben.
Wichtige Parameter für die bAV 2026
Aus der neuen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ergeben sich somit neue maximale Beiträge für die bAV:
SV-frei (4% BBG): 4.056 € / Jahr bzw. 338 € monatlich
Steuer- und SV-frei (8 % BBG): 8.112 € / Jahr bzw. 676 € monatlich
Die neuen Grenzwerte erweitern die Möglichkeiten der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderung:
| Parameter | 2026 |
| Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung | 101.400 € jährlich (8.450 € monatlich) |
| Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 124.800 € jährlich (10.400 € monatlich) |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V (Versicherungspflichtgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung | 77.400 € jährlich (6.450 € monatlich) |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung | 69.750 € jährlich (5.812,50 € monatlich) |
Die Werte wurden aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 übernommen.
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