Neue bAV-Parameter für 2026: jetzt im XEMPUS advisor

Die Rechnungsgrößen für 2026 sind da. Einfach Switch aktivieren und mit den neuen Werten rechnen.

Zum Jahreswechsel 2025/2026 werden die Lohnsteuertabellen wieder angepasst. Der XEMPUS advisor wurde bereits aktualisiert – alle neuen Rechnungsgrößen für 2026 sind integriert und werden automatisch für die Berechnungen verwendet.

Mit neuen Werten rechnen

Im XEMPUS advisor fließen die aktualisierten Parameter direkt in die Simulationen ein. Sie bilden die Grundlage für:

  • die Berechnung der Lohnnebenkosten
  • den Vergleich in der Rentenphase
  • die Ermittlung der gesetzlichen Rente und der Versorgungslücke

Damit Sie mit den Werten für 2026 rechnen können, müssen Sie lediglich den Switch im XEMPUS advisor aktivieren.

Bitte beachten Sie: Bei Vergleichen mit anderen Rechnern kann es aktuell zu Abweichungen kommen, da nicht alle Lohnabrechnungsprogramme die neuen Werte bereits übernommen haben.

Wichtige Parameter für die bAV 2026

Aus der neuen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ergeben sich somit neue maximale Beiträge für die bAV:

SV-frei (4% BBG): 4.056 € / Jahr bzw. 338 € monatlich

Steuer- und SV-frei (8 % BBG): 8.112 € / Jahr bzw. 676 € monatlich

Die neuen Grenzwerte erweitern die Möglichkeiten der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderung:

Parameter 2026
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung 101.400 € jährlich
(8.450 € monatlich)
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung 124.800 € jährlich
(10.400 € monatlich)
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V (Versicherungspflichtgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung 77.400 € jährlich
(6.450 € monatlich)
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 € jährlich
(5.812,50 € monatlich)

Die Werte wurden aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 übernommen.

Zu diesem und anderen Themen finden Sie viele weitere Informationen in unserem Helpcenter.